Port Adriano, El Toro s/n, 07180, Islas Baleares, España

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Buchungsbedingungen

§1 Aussetzungsbedingung

(1) Die Gültigkeit dieses Vertrages unterliegt als aufschiebende Bedingung der Zahlung des Betrages durch den Charterer, der der in der nachstehenden allgemeinen Bedingung festgelegten Buchung entspricht, und die Buchungen werden erst nach dieser Zahlung wirksam.

§2 Mietpreis und Kaution

(1) Der Mietpreis enthält die im Chartervertrag aufgeführten Preisbestandteile. Die Reservierungsgebühr beträgt 35 % des Gesamtmietpreises und muss spätestens zwei Wochen nach der Buchung bezahlt werden. Der Restbetrag aus dem Mietvertrag muss vor der Einschiffung bezahlt werden.

(2) Für die in den allgemeinen und besonderen Bedingungen dieses Vertrages beschriebenen Zahlungen werden nur Bargeld, ein autorisierter Barscheck oder eine Banküberweisung akzeptiert.

(3) Am Tag der Verschiffung zahlt der Charterer an den Vermieter die in den besonderen Bedingungen angegebene Kaution, die als Sicherheit für Stornierung, Reparaturen, Bruch, Beschädigung, Diebstahl, Verspätung bei der Rückgabe des Schiffes, Differenzen im Inventar und in der Ausrüstung, Schadensersatz, Missbrauch, Fahrlässigkeit und Strafen jeglicher Art, die in diesem Vertrag vereinbart wurden oder die als Folge der Erfüllung dieses Vertrages entstehen können, dient. Dies gilt unbeschadet rechtmäßiger rechtlicher Schritte zur Rückforderung von Beträgen, die die Kaution übersteigen können.

(4) Wenn das Schiff innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben wurde, die Abnahmeprüfung durchgeführt wurde und der Charterer alle Anforderungen erfüllt hat, die sich aus der Vereinbarung dieses Vertrags ergeben, wird die Sicherheit innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Tag der Beladung zurückgegeben. Bei Uneinigkeit zwischen den Parteien über die Bedingungen der Rückgabe des Schiffes und der Waren im Inventar wird die Kaution nach Beendigung des Rechtsstreits zurückerstattet.

§3 Versicherung

(1) Für das Schiff, das Gegenstand dieses Vertrages ist, besteht eine Versicherungspolice, von der eine Kopie beigefügt ist, und der Charterer erklärt, dass er den Inhalt und den Umfang des Versicherungsschutzes kennt und sich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den darin beschriebenen Verpflichtungen nachzukommen, und dass er allein für die Folgen verantwortlich ist, die sich gegebenenfalls aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ergeben.

§4 Verwendungsbedingungen

(1) Der Charterer haftet für alle Handlungen der in der Passagierliste aufgeführten Personen, die in keinem Fall die Höchstkapazität des Schiffes überschreiten dürfen.

2) Es ist ausdrücklich verboten, das Schiff für die Beförderung von anderen als den im vorigen Punkt genannten Gütern, Passagieren, Waffen, Tieren, Drogen oder anderen giftigen oder gefährlichen Stoffen zu benutzen. Der Charterer verpflichtet sich, das Schiff ausschließlich als Touristen- oder Freizeitcharter zu nutzen und darf es daher unter keinen Umständen für kommerzielle Zwecke, Berufsfischerei, Transport, sportliche Wettkämpfe und andere Aktivitäten, die mit der vorgesehenen Nutzung des Schiffes unvereinbar sind, einsetzen.

3) Der Charterer ist als alleiniger Verantwortlicher für das Schiff während der Charterzeit verpflichtet, das Schiff verantwortungsvoll und unter Beachtung der Vorschriften der zuständigen Behörden zu nutzen und trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für die Folgen der Nichteinhaltung dieser Vorschriften. Missbrauch oder Fahrlässigkeit in Bezug auf das Schiff, die gegen geltendes Recht seitens des Charterers verstoßen, sind ausreichende Gründe für eine sofortige Kündigung des Vertrags. Bei Verstößen des Charterers gegen Zollvorschriften oder sonstige behördliche Bestimmungen haftet der Charterer für alle daraus entstehenden Bußgelder, Strafen und Haftungen sowie deren Folgen. Der Charterer verpflichtet sich, die Gebrauchsanweisungen für die an Bord befindliche Ausrüstung zu beachten. Der Ölstand, die Kühlflüssigkeit und die Bilgen sollten täglich kontrolliert werden. Der Charterer haftet für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung und Nichtbeachtung der Wartungs- und Reparaturvorschriften ergeben.

(4) Der Charterer verpflichtet sich, die gecharterte Yacht so zu behandeln, als wäre sie sein Eigentum, und zwar nach den Regeln guter Seemannschaft.

(5) Der Charterer darf die Yacht nicht an Dritte weitergeben oder verchartern.

(6) Der Charterer ist verpflichtet, die vom Hafenmeisteramt vorgenommenen An-, Ab- und Ummeldungen zu beachten.

(7) Bei Havarien, zu erwartender Verspätung, Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahme/Beschlagnahme oder Behinderung der Yacht durch Behörden oder externe Beauftragte oder Beobachter ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Ist die Beschlagnahme oder Behinderung auf ein Verschulden des Charterers zurückzuführen, so haftet dieser dem Vercharterer für alle sich daraus ergebenden Folgen. Der Vertrag gilt als verlängert bis zur Rückgabe der Yacht mit der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren durch den Charterer. Das Recht auf Schadenersatz wird dadurch jedoch nicht berührt.